Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutzgrundverordnung in der gesamten EU in Kraft. Das bedeutet neben zahlreichen Tätigkeiten innerhalb Ihres Unternehmens auch die Absicherung ihrer Website, Facebook-Seite, Google Analytics und mehr. Beachten Sie, dass die Einhaltung der umfangreichen und strengen Bestimmungen auf Ihrer Website jederzeit überprüft werden kann. Es drohen Abmahnungen und empfindliche Strafen.
Auf Wunsch wird ein individueller Check samt Angebot für Ihre Website erstellt. Infos unter dsgvo@webzucker.com
Bild: Yanni Koutsomitis, adaptiert von Marco Wegleiter. Creative Commons Lizenz.
Es gibt die Möglichkeit, sämtliche Freunde automatisch zu Fans der Seite zu machen. Diese erhalten eine Benachrichtigung, dass sie nun Fan der Seite sind, müssen jedoch selbst nicht aktiv die Seite liken.
Die Umwandlung von persönlichen Profilen in Seiten hat wesentliche Vorteile: im Gegensatz zur „Freundschaft“ sehen Seitenbetreiber keine Postings der Fans. Seiten können umfangreiche Statistiken einsehen, haben Targeting-Möglichkeiten für Zielgruppen und können Werbeanzeigen schalten. Außerdem können Seiten von mehreren Personen verwaltet werden.
Der Prozess für die Umwandlung eines persönlichen Profils in eine Seite hat sich seit deren Einführung immer wieder etwas geändert. Derzeit läuft es folgendermaßen ab:
Vor allem der Schritt 4 kann man kritisch sehen: Es gibt einen aktuellen Fall eines Politikers, der sein Profil in eine Seite umgewandelt hat und anschließend mit dieser Funktion automatisch alle Freunde zu Fans seiner Seite gemacht hat. Dadurch wurden Politiker anderer Parteien und Journalisten, die mit dem Politiker „privat“ befreundet waren quasi „geoutet“ und man zählt ungefragt zur Likezahl der Seite.
Dem kann man entgegenhalten, dass die Freundschaft ja eine stärkere Beziehung als das Like einer Seite ist und die Fans einer Seite ja eh nicht veröffentlicht werden sondern nur die Anzahl der Fans. Trotzdem sehe ich welche meiner Freunde plötzlich eine bestimmte Seite liken.
Gerade in Österreich herrscht derzeit ein bitterer Kampf von Spitzenkandidaten für die Nationalsratswahl um ihre Fanzahlen, siehe Politometer.
Offenbar werden keine Freunde mehr zu Fans der Seite transferiert. Man muss also die Freunde manuell auf die Seite einladen.
Facebook hat eine Änderung vorgenommen. Nach der Umwandlung eines persönlichen Profils in eine Seite, bleibt das persönliche Profil bestehen. Man hat anschließend 14 Tage Zeit, Inhalte per Mausklick zu transferieren. Das bedeutet, man kann sich nach der Umwandlung nicht direkt auf die neue Seite einloggen, sondern muss den „Umweg“ über ein persönliches Profil nehmen. Daher macht es Sinn, den Namen des persönlichen Profils zu ändern, um Verwechslungen zu vermeiden und alle Interessenten auf die Seite zu bündeln.
Ich sehe immer wieder, wie Facebook-Nutzer ihr persönliches, also eigentlich privates, Profil für kommerzielle Zwecke nutzen – meist aus Unwissenheit hinsichtlich der rechtlichen Situation und den technischen Möglichkeiten. Für alle Unternehmen, Organisationen, Institutionen, Marken, Künstler, etc. ist eine Facebook-Seite nicht nur rechtlich richtig, sondern auch wegen ihrer technischen Überlegenheit gegenüber einem normalen Profil fast immer vorzuziehen. Doch was tun wenn man vor geraumer Zeit ein normales Profil angelegt hat und bereits tausende Freunde gesammelt hat? Hier gibt Facebook die Möglichkeit, ein persönliches Profil in eine Seite umzuwandeln. Folgendes sollten Sie dabei bedenken:
Außerdem können der neuen Seite wie gewohnt mehrere Administratoren und Applikationen hinzugefügt werden und man hat natürlich alle weiteren Vorteile einer Seite.
Lesetipp:
„Dein persönliches Konto in eine Facebook-Seite konvertieren“ (Facebook-Hilfe).
Für Privatpersonen ist vielleicht auch die Abo-Funktion interessant, hier können Leute bei Personen mitlesen und zwar ohne, dass man befreundet sein muss.
PS: Es wird keine Haftung bei Scheitern einer Umwandlung übernommen. 🙂
Update 15.9.2015:
Zurzeit erhalten mehrere User die Meldung, dass ihr persönliches Profil aufgrund von Verstößen gegen die Nutzungsbedingungen in eine Seite umgewandelt wird oder wurde. In diesem Fall kann ein Antrag auf Rückgängigmachung gestellt werden: https://www.facebook.com/help/contact/1447023908901738. Weitere Infos zu Kontaktmöglichkeiten gibt es im Blogpost Facebook kontaktieren.
Wer bis jetzt noch nichts von Pokémon Go gehört oder gelesen hat, kann sich glücklich schätzen. Doch wie spielt man jetzt schon Pokémon Go in Österreich? Im österreichischen App Store für iPhones ist es bis dato noch immer nicht verfügbar.
Crosspostings sind beliebt und gleichzeitig unbeliebt. Viele verbreiten den selben Content auf unterschiedlichen Netzwerken um so mehr Reichweite zu erhalten und sich Arbeit zu ersparen. Ein Nachteil ist jedoch meistens, dass nicht alle Schnittstellen sauber funktionieren. Bestes Beispiel: Facebook-Beiträge automatisch an Twitter senden – es bleibt dann meist nur ein fb.me…-Link zu sehen, den kaum jemand anklicken möchte.
Der Service IFTTT (If This Than That) bietet nun ein elegante Lösung damit Fotos von Instagram zu Twitter an. Read more
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